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  • Hat man die Möglichkeit auf ein Probetraining, bevor man eine Mitgliedschaft abschließt?"
    Ja, diese Möglichkeit haben Sie. Bei amena wissen wir, wie wichtig es ist, Produkte und Services im Vorhinein kennenzulernen, bevor man eine Mitgliedschaft abschließt. Bei Fragen diesbezüglich kontaktieren Sie bitte unsere Trainerin im Studio. Nach dem ersten Treffen mit einem unserer Trainerin dürfen Sie gerne gratis trainieren und unsere verschiedenen Einrichtungen genießen.
  • Warum sollte ich eine Mitgliedschaft abschließen?
    Wir sind der Überzeugung, dass regelmäßiges Training Ihnen hilft, eine Routine zu entwickeln und auch leichter einen gesunden Lebensstil zu etablieren. Unser Konzept ist ganzheitlich und langfristig gedacht, sodass Sie die positiven Vorteile auch langfristig genießen. Die Veränderung des Lebensstils ist ein Prozess, dessen sollten Sie sich bewusst sein. Andernfalls könnte das Erreichen eines bestimmten Ziels wirkungslos oder sogar nur von kurzer Dauer sein.
  • Was muss ich bei der Anmeldung mitbringen?
    Sie benötigen nur die grundlegenden Dokumente, wie einen Identitätsnachweis (Personalausweis oder Pass) und einen Nachweis Ihrer Bankverbindung (Kontoauszug oder Nachweis der elektronischen Zahlung).
  • Ab welchem Alter kann ich Mitglied werden?
    Aufgrund von Gesetzes- und Sicherheitsbestimmungen beträgt das Mindestalter 15 Jahre. Minderjährige Personen können eine Mitgliedschaft nur mit der schriftlichen Erlaubnis von Eltern oder Erziehungsberechtigten abschließen.
  • Welche Kleidung trage ich im Fitnessstudio?
    Wir empfehlen Ihnen, leichte und bequeme Kleidung zu tragen, in der Sie sich frei bewegen können. Stellen Sie sicher, dass Ihre Kleiderauswahl bei anderen Mitglieder kein unbehagliches Gefühl auslöst.
  • Kann ich eine Freundin zum Training einladen?
    Gernen können Sie Freundinnen zum Training motivieren, die mit Ihnen gemeinsam trainieren.
  • Gibt es eine Ermäßigung Schüler, Studenten und Auszubildende?"
    Für Schüler und Studenten bieten wir während der Ausbildung oder dem Studium einen Nachlass.
  • Was passiert im Krankheitsfall oder bei Schwangerschaft?
    Bei Krankheit kann, unter Vorlage eines ärztlichen Attestes, die Mitgliedschaft für die Dauer der Krankheit (mind. jedoch 4 Wochen) ausgesetzt werden. Die Mitgliedschaft verlängert sich dann um die Dauer der Ruhezeit, die Zahlung des Beitrages wird für die Dauer des Attestes ausgesetzt. Bei Schwangerschaft hat das Mitglied die Möglichkeit den Vertrag nach Bedarf stillzulegen. Der Vertrag verlängert sich dann automatisch um die Zeit der Stilllegung.
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