AGB
Alle wichtigen Infos finden Sie hier!
Information zur Datenerhebung
1. ALLGEMEINES
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Umfang der Leistungen
Für den Umfang der Leistungen sind die dreiseitigen Erklärungen maßgebend.
2. LEISTUNGSUMFANG
a) Zutrittsberechtigung
Die Berechtigung des Mitgliedes zur Nutzung der angebotenen Leistungen wird durch die Aktivierung der Kartenausweise dokumentiert. Eine Rückerstattung der Erwerbskosten für den Kartenausweis ist in jedem Fall ausgeschlossen. Der Kartenausweis ist nicht übertragbar. Er darf nicht an Dritte weitergeben werden. Erfolgt dennoch eine Weitergabe an Dritte, haftet das Mitglied für den Missbrauch und dadurch hervorgerufene Schäden. Für jeden Fall einer schuldhaften Weitergabe schuldet das Mitglied eine Vertragsstrafe in Höhe von 50,00 EUR. Dieser Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn Amena Fitness für Frauen einer höheren oder das Mitglied einen geringen Schaden nachweist. Eine Nichtinanspruchnahme der Leistungen berechtigt zu keinerlei Rückerstattungen oder Reduzierungen.
b) Leistungen
Für die anfallenden Dienstleistungen, die zur Benutzung der Studioeinrichtung erforderlich sind, ist zu Beginn ein einmaliges Starterpaket (siehe Vorderseite) sowie eine jährliche Servicepauschale i.H.v. 40,00€ zu entrichten. Bei allen Vertragsarten wird die Servicegebühr entsprechend des Datums des Vertragsabschlusses entweder am 01.03. (Vertragsabschluss zwischen 01.12. und 28./29.02.) eines Jahrs abgebucht oder am 01.06. (Vertragsabschluss zwischen 01.03. und 31.05.) eines Jahres abgebucht oder am 01.09. (Vertragsabschluss zwischen 01.06. und 31.08.) eines Jahres abgebucht oder am 01.12. (Vertragsabschluss zwischen 01.09. und 31.11.) eines Jahres abgebucht. Wird ein Vertrag gekündigt, bevor die jährliche Servicepauschale abgebucht wurde, so wird bei dem letzten fälligen Beitrag der Betrag von 40 Euro mitabgebucht. Auch wenn die Kündigung vor Ablauf eines vollen Jahres stattfindet, muss die Servicepauschale für das angebrochene Jahr gezahlt werden.
c) Öffnungszeiten & Betreuungszeiten
Die Öffnungszeiten und Trainerzeiten sind individuell gestaltet und können an Wochenenden, Feiertagen oder saisonbedingt variieren.
3. Tarifinformationen
a) Abbuchungszyklus
Der Beitrag wird wie folgt im Voraus (siehe Vertrag) abgebucht. Unsere Abbuchungstermine sind am 01. Und am 15. des Monats, je nachdem wann der Vertragsbeginn gewählt wurde. Wird die Erstlaufzeit vollständig im Voraus bezahlt, wird der Beitrag nach der bezahlten Zeit immer zum 01. eines Monats abgebucht. Ist der jeweilige Abbuchungstag kein Bankarbeitstag, verschiebt sich die Abbuchung auf den nächsten Bankarbeitstag. Ist es nicht möglich den Beitrag abzubuchen, erfolgt eine schriftliche Information inkl. Gebühren (Rücklastschriftgebühr i.H.v. 6,00 EUR + Mahngebühr). Mit der Unterschrift des Vertragspartners auf Seite 1 (Teilnahme Lastschriftverfahren) wird Amena Fitness für Frauen die Einzugsermächtigung über Beiträge und eventuelle Konsumation erteilt.
b) Spezialtarife
Wir behalten uns vor, Spezialtarife (Schüler, Studenten, Rentner) auf Normaltarife umzustellen, wenn der Grund für den Spezialtarif nicht mehr gegeben ist. Das Mitglied ist verpflichtet, jährlich (Studenten semesterweise) einen Nachweis zur Prüfung selbständig zu erbringen, ob die weitere Gewährung des Spezialtarifs noch gerechtfertigt ist (spätestens 4 Wochen vor Ablauf). Eine Erstattung der Differenz ist rückwirkend nicht möglich, wenn auf den Normaltarif bereits umgestellt worden ist.
c) Beitragsanpassung
Nach 12 Monaten wird eine Beitragsanpassung ab dem 13. Monat um 2% jährlich (Betriebskostenanpassung) erhoben.
d) Mehrwertsteuer
Der Beitrag versteht sich inklusive der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4. LAUFZEITEN UND FRISTEN
a) Verlängerung & Ordentliche Kündigung
„24-& 14-Monatsvertrag“ Sofern der Vertrag nicht zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit insbesondere der vollständigen Beitragszahlungen entsprechend den abgeschlossenen Mitgliedsmonaten in Textform gekündigt wird, verlängert er sich monatlich und ist wiederum unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Abbuchungstermin kündbar. „Monatsvertrag“ Dieser hat eine Laufzeit von 1 Monat und kann mit einer Frist von 1 Monat zum Abbuchungstermin gekündigt werden. „Achtmonatsvertrag“ Ebenfalls muss bei einem 8 Monats Vertrag eine Kündigungsfrist von 1 Monat vor Vertragsablauf eingehalten werden sowie der vollständigen Beitragszahlungen. Widerspruch bzw. Kündigung müssen im Original an Amena Fitness für Frauen (Zehntwiesenstraße 33, 76275 Ettlingen) zugehen. Bei Beendigung erlöschen alle Rechte, die sich aus der Mitgliedskarte ergeben.
b) Sonderkündigungsrecht
Amena Fitness für Frauen Ettlingen behält sich vor, bei unangemessenen Verhalten eines Mitglieds, die Mitgliedschaft sofort, einseitig ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
c) Zahlungsverzug
Kommt das Mitglied schuldhaft mit mindestens 2 Monatsbeiträgen in Zahlungsverzug, ist Amena Fitness für Frauen Ettlingen berechtigt, den Vertrag zum Ablauf der ordentlichen Vertragslaufzeit zu kündigen und der gesamte Restbetrag wird sofort fällig. Kommt das Mitglied mit der Zahlung in Rückstand so ist Amena Fitness für Frauen Ettlingen berechtigt, dem Mitglied den Zugang bis zum vollständigen Ausgleich des Rückstandes gem. §320 Abs. 1 BGB zu verwehren. Der Bestand der Mitgliedschaft bzw. der Zahlungsverpflichtung des Mitgliedes bleiben hiervon unberufen.
d) Stilllegung des Vertrages
Der Vertrag kann bei Vorlage eines ärztlichen Attests (mindestens 4 Wochen) stillgelegt werden. Eine Stilllegung ist erst ab Vorlage des entsprechenden Attests möglich. Die Mitgliedschaft verlängert sich um die Stilllegungszeit. Nachträgliche Anträge können nicht berücksichtigt werden.
5. Individualtraining
Für die Nutzung des Zirkels, während der Trainer freien Zeit, ist nur dem Mitglied die Nutzung gestattet. Durch die Unterschrift auf diesem Vertrag auf Seite 1, gibt das Mitglied Ihr Einverständnis, dass zum eigenen Schutz sowie zur Einbruchssicherheit das Studio videoüberwacht ist. Zu dieser Zeit trainiert das Mitglied auf eigene Verantwortung und haftet für sich selbst.
6. MITGLIEDERDATEN
Änderung der Mitgliederdaten
Änderungen der Anschrift und Kontoänderungen sind unaufgefordert an Amena Fitness für Frauen Ettlingen unverzüglich, schriftlich mitzuteilen. Unterlässt oder verzögert das Mitglied diese Mitteilung, so hat es die dadurch eventuell entstehenden Kosten zu tragen.
7. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
a) Hausordnung
Die in dem Studio von Amena Fitness für Frauen Ettlingen aushängende Hausordnung ist Bestandteil des Vertragsabschlusses.
b) Durch die Unterschrift auf diesem Vertrag auf Seite 1, gibt das Mitglied Ihr Einverständnis, dass zum Eigenen Schutz sowie zur Einbruchssicherheit das Studio Videoüberwacht ist.
c) Sachbeschädigungen
Sachbeschädigungen bei Amena Fitness für Frauen Ettlingen werden auf Kosten dessen behoben, der sie schuldhaft bewirkt oder verursacht hat.
d) Instandhaltungsmaßnahmen & Betriebszeiten
Wir behalten uns vor, verschiedene Bereiche des Studios wegen Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen zu sperren. Eine Minderung des Mitgliedbeitrages oder Stilllegung der Mitgliedschaft ist dabei ausgeschlossen. Es bestehen keine Regressansprüche von Seiten des Mitgliedes.
e) Soweit keine Personenschäden, Verletzungen von vertraglichen Hauptpflichten, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vorliegen, ist die Haftung von Amena Fitness für Frauen Ettlingen ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Mündliche Nebenabsprachen zu diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Für den Fall, dass eine Bestimmung des Vertrages rechtsunwirksam sein sollte, hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile.
Stand 08/2024